1072/2009 die Rettung der deutschen Transportbranche?
VERORDNUNG (EG) Nr.1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21.Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
In Artikel 10 ist eine Schutzklausel eingebaut, die jedem EU-Staat die Möglichkeit gibt diese anzufordern. Durch diese Schutzmaßnahme kann die Kabotage für 6 Monate ausgesetzt werden und im Bedarfsfall um nochmal 6 Monate verlängert werden. Das würde bedeuten, dass absolut keiner in Deutschland Kabotage durchführen darf.
Durch den auftretenden Mangel an Fahrzeugen, würde das erst mal für Probleme sorgen. Was aber durch Miet-LKWs und Trailer behoben werden könnte. Der Fahrermangel kann natürlich durch Fahrer aus anderen Ländern, die natürlich dementsprechend bezahlt werden müssten, behoben werden. Durch den Mangel an Fahrzeugen würden dadurch die Frachtpreise natürlich wieder steigen können.
Laut BAG-Marktbeobachtung liegt ja keine Marktstörung vor. Wenn man aber beginnend beim Kuriertransport die Transportpreise anschaut und wer die Transporte fährt. Wenn man im Kombiverkehr schaut wie viele Deutsche Kennzeichen da noch unterwegs sind. Wenn man auf der Frachtenbörse schaut was für Transportpreise da angeboten werden. Wenn man schaut wer die ganzen internationalen Transporte fährt. Wenn man schaut wie viele Unternehmen in den letzten Jahren aufgeben mussten. Wie vieleFahrer arbeitslos wurden. Und vor allem wie vieleFahrer zusätzlich noch Hartz4 bekommen umihre Familie zu ernähren, fragt man sich, was die BAG unter einer Marktstörung versteht.
Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass die Schutzklausel auf jeden Fall angestrebt werden sollte. Aber das können nicht wir Fahrer machen, sondern da sollten die Unternehmer, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam an einem Strang ziehen und Druck auf die Regierung und die EU ausüben, bevor es zu spät ist.
Jetzt kommt die große Frage!
Diese Schutzklausel gibt es seit 2009. Wir haben in den letzten 4 Jahren die Schutzklausel öfters angesprochen und gemerkt, daß viele davon keine Kenntnis haben, bzw. hatten. Aber auch seit Bekanntmachung und Verbreitung der Schutzklausel, scheinen die Unternehmer und Gewerkschaften keine Anstalten zu machen, daß diese Schutzklausel vielleicht als Strohhalm erkannt und genutzt wird.
Warum nur?