Die „Schutzklausel“

 

1072/2009 die Rettung der deutschen Transportbranche?

 

VERORDNUNG (EG) Nr.1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21.Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

 

In Artikel 10 ist eine Schutzklausel eingebaut, die jedem EU-Staat die Möglichkeit gibt diese anzufordern. Durch diese Schutzmaßnahme kann die Kabotage für 6 Monate ausgesetzt werden und im Bedarfsfall um nochmal 6 Monate verlängert werden. Das würde bedeuten, dass absolut keiner in Deutschland Kabotage durchführen darf. Durch den auftretenden Mangel an Fahrzeugen, würde das erst mal für Probleme sorgen. Was aber durch Miet-LKWs und Trailer behoben werden könnte. Der Fahrermangel kann natürlich durch Fahrer aus anderen Ländern, die natürlich dementsprechend bezahlt werden müssten, behoben werden. Durch den Mangel an Fahrzeugen würden dadurch die Frachtpreise natürlich wieder steigen können.

 

Laut BAG-Marktbeobachtung liegt ja keine Marktstörung vor. Wenn man aber beginnend beim Kuriertransport die Transportpreise anschaut und wer die Transporte fährt. Wenn man im Kombiverkehr schaut wie viele Deutsche Kennzeichen da noch unterwegs sind. Wenn man auf der Frachtenbörse schaut was für Transportpreise da angeboten werden. Wenn man schaut wer die ganzen internationalen Transporte fährt. Wenn man schaut wie viele Unternehmen in den letzten Jahren aufgeben mussten. Wie viele Fahrer arbeitslos wurden. Und vor allem wie viele Fahrer zusätzlich noch Hartz4 bekommen um ihre Familie zu ernähren, fragt man sich, was die BAG unter einer Marktstörung versteht.

 

Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass die Schutzklausel Art. 10 der EU Verordnung 1072/2009 auf jeden Fall angestrebt werden sollte. Aber das können nicht wir Fahrer machen, sondern da sollten die Unternehmer, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam an einem Strang ziehen und Druck auf die Regierung und die EU ausüben, bevor es zu spät ist.

 

Im Fall einer ernsten Marktstörung im innerstaatlichen Verkehr innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets, die auf die Kabotage zurückzuführen ist oder durch sie verschärft wird, kann sich jeder Mitgliedstaat an die Kommission wenden, damit Schutzmaßnahmen getroffen werden; der Mitgliedstaat macht der Kommission dabei die erforderlichen Angaben und teilt ihr mit, welche Maßnahmen er gegenüber den in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Verkehrsunternehmern zu treffen gedenkt.(2)

 

Im Sinne des Absatzes 1 bezeichnet der Ausdruck

— „ernste Marktstörung im innerstaatlichen Verkehr innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets“ das Auftreten spezifischer Probleme auf diesem Markt, die zu einem möglicherweise anhaltenden deutlichen Angebotsüberhang führen können, der das finanzielle Gleichgewicht und das Überleben zahlreicher Unternehmen im Güterkraftverkehr gefährden könnte;

 

— „geografisches Gebiet“ ein Gebiet, das das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder einen Teil davon umfasst oder sich auf das gesamte Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten oder auf einen Teil davon erstreckt.(3)

 


 

…. wir wissen nicht, ob der von uns eingeschlagene Weg der richtige ist. Ob wir wirklich mit Aufklärung und Verbreitung der vielen offensichtlichen Probleme in der Transportbranche eine Sensibilisierung der Bevölkerung erreichen werden. Oder ob unsere politisch motivierten Aktivitäten auch tatsächlich einmal Wirkung zeigen werden.

Was wir allerdings sicher wissen, es muss etwas passieren, wenn wir auch morgen noch von unserem Beruf leben wollen!

Und dabei zählen wir auch auf Sie!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, bis hierher zu lesen. Diese Sammlung über die Zustände in Deutschland ist nur ein kleiner Einblick in das, was hier auf dem Rücken der Fahrer und zu Lasten eines Fairen Wettbewerbes sukzessive das deutsche Transportwesen zerstört. Dennoch hoffen wir, dass dieser Einblick dazu beitragen kann, etwas zu verändern –  für unsere Branche und für uns!

 

Quelle: http://actie-in-de-transport.org/die-branche-leidet-veraenderung-muss-her/